Taten auf Worte sind eine Wohltat
Die tragende Säule des
Bevölkerungsschutzes ist das Ehrenamt. Die allermeisten Frauen und Männer, die
sich in den Feuerwehren, im Technischen Hilfswerk und in den
Hilfsorganisationen engagieren, sind ehrenamtlich tätig. Bei der Feuerwehr sind
zum Beispiel von den rund 112.000 aktiven Feuerwehrangehörigen allein 110.000
ehrenamtlich tätig. Wir können sehr dankbar sein, dass wir so viele Menschen in
unserem Land haben, die sich mit großer Hingabe, mit Herzblut und mit hoher
Professionalität in den Dienst der Menschen, unter häufig schwersten
Bedingungen, stellen. Gerade die Corona-Pandemie zeigt eindrucksvoll, dass wir
uns auf unseren starken Bevölkerungsschutz verlassen können.
Auf Betreiben der
CDU-Landtagsfraktion hat der Landtag nun die Rahmenbedingungen für den
Bevölkerungsschutz verbessert. Das Gesetz zur Stärkung der Rechte der
ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Bevölkerungsschutz wird das Ehrenamt
im Bevölkerungsschutz voranbringen. „Wir
stärken das Ehrenamt, indem wir sozusagen die Pflicht mit einem Recht versehen.
Wer zu einem Einsatz kommt, hat auch das Recht, dafür entsprechend entschädigt
zu werden, und muss dafür keine Nachteile in Kauf nehmen“ führte Ulli
Hockenberger in seiner Plenarrede anlässlich der ersten Beratung im Parlament
aus.
Für die Feuerwehr oder das
Technische Hilfswerk konnte bereits in der Vergangenheit bei Einsätzen ein
Verdienstausfall gezahlt werden auch wenn bei diesen Einsätzen kein
Katastrophenfall ausgerufen war. Bei den Hilfsorganisationen war das nicht
immer der Fall. Ohne klare Grundlage ergaben sich aber vor allem für das
Ehrenamt immer wieder unbefriedigende Situationen. Das neue Gesetz regelt Fälle
der sogenannten Außergewöhnlichen Einsatzlage, in denen ehrenamtliche Kräfte
der Hilfsorganisationen zum Einsatz kommen, obwohl die Dimension einer
Katastrophe nicht erreicht ist. Bei einem solchen Einsatz entstehende Kosten
wie Verdienstausfall, Sachschadenersatz oder Aufwendungsersatz wird das Land
zukünftig zu Gunsten der Ehrenamtlichen tragen. Ebenso die Auslagen der
Hilfsorganisationen bei solchen Einsätzen.
Das Ehrenamt braucht stabile
Rahmenbedingungen, in denen es sich entfalten kann. Deshalb beteiligt sich das Land auch an den Kosten
der Aus- und Fortbildung. Wenn das Ehrenamt im Bevölkerungsschutz attraktiv
gestaltet ist, hat es auch eine Zukunft.
„Dieses Gesetz ist ein Quantensprung in der
Stärkung des Bevölkerungsschutzes und des Ehrenamts“ so Ulli Hockenberger in seiner
Plenarrede: „und wir lassen mit diesem Beschluss einer Wohltat für den
Bevölkerungsschutz unsren Worten Taten folgen“